Die Erschließung des Waldes mit Fahr- und Maschinenwegen sowie Rückegassen ist für die forstwirtschaftliche Nutzung unabdingbar. Es müssen jedoch bestimmte Kriterien beachtet werden.
Um den komplexen Sachverhalt eindeutig klarzustellen, veröffentlichte ForstBW den Praxisleitfaden „Hinweise zum forst- und naturschutzrechtlich konformen Vorgehen bei Erschließungsmaßnahmen im Wald“, der neben den oben angesprochenen Themen auch die rechtliche Situation nochmals darstellt.
Um eine landesweit einheitliche praktische Umsetzung zu erlangen, wurden die unteren Natur- und Forstbehörden im Herbst 2017 zu diesen Themen geschult. Diese sollen die neue Behandlung des Themas Wegebau nun in die Fläche verbreiten.
Die Schulungsunterlagen können hier eingesehen werden:
Inhaltlich ist das Vorgehen des Landes weiterhin umstritten, weil andere Bundesländer wie beispielsweise Bayern forstlichen Wegebau regelmäßig nicht als Eingriff definieren. Die Missachtung der oben genannten Vorgaben kann jedoch für denjenigen, der den Weg baut, unangenehme Folgen haben. Deshalb ist jedem Waldbesitzer zu raten, frühzeitig – noch bei der Planung der Erschließungsmaßnahme – Kontakt zu der zuständigen unteren Forstbehörde aufzunehmen.