Die Vertretung des nichtstaatlichen Waldbesitzes gegenüber der Volksvertretung, der Regierung und der Öffentlichkeit sowie die Beratung der Mitglieder, das ist unsere satzungsgemäße
Aufgabe.
Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg ca. 240.000 Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen – ländliche Gemeinden,
Großstädte, Waldbauern und große private Familienbetriebe. Ihnen gehören 3/4 des Waldes in unserem Bundesland, über 1 Million Hektar.
Unsere Broschüre
Für die privaten und kommunalen Waldbesitzenden ist die Forstkammer Sprachrohr in der Öffentlichkeit, Interessensvertretung gegenüber den politischen Entscheidungsträgern und Dienstleister, der seine Mitglieder mit vielfältigen Informationen, juristischer Beratung und weiteren Angeboten unterstützt.
Wichtigstes Organ der Forstkammer ist die Mitgliederversammlung, die sich aus den drei Gruppen Kommunalwald bzw. öffentlich-rechtliche
Körperschaften, Großprivatwald (über 200ha) und Kleinprivatwald (bis 200ha) zusammensetzt.
Die Mitgliederversammlung beschließt den Haushalt sowie die Satzung und wählt den Ausschuss. Der 18-köpfige Ausschuss ist zuständig für die grundsätzlichen Fragen der Arbeit der Forstkammer. Er wählt den Vorstand und bestellt den hauptamtlichen Geschäftsführer.
Der Vorstand besteht aus jeweils einem Vertreter der Waldbesitzergruppen. Er setzt sich aus
dem Präsidenten und den beiden Stellvertretern zusammen. Dieses Gremium beschließt über die laufenden Geschäfte und führt die Aufsicht über den Geschäftsführer.
Unser Bundesverband
Die AGDW - Die Waldeigentümer vertritt als bundesweiter Dachverband die Interessen der rund zwei Millionen Waldeigentümer in Deutschland gegenüber Parlament, Ministerien, Wirtschaft, Wissenschaft und in den Gremien anderer Verbände. Von den 11,4 Millionen Hektar Wald in Deutschland sind 67 Prozent Privatwald sowie Kommunal- und Körperschaftswald, die Eigentümer dieser Waldflächen stehen für eine nachhaltige und multifunktionale Forstwirtschaft.